Arbeitsvertrag

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Der Arbeitsvertrag ist das Kerndokument eines Arbeitsverhältnisses. Es ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, dass er schriftlich abgeschlossen werden muss, normalerweise ist das jedoch der Fall. Es ist auch ratsam, schriftlich festzulegen, welche Pflichten und Rechten Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben. Auch wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert, kommt es oft zu Unstimmigkeiten darüber, was von jeder Partei geschuldet wird. Bei einem mündlichen Arbeitsvertrag erhöht sich diese Gefahr noch.
 
Der Arbeitsvertrag enthält eine klare Festlegung der Arbeitnehmerpflichten und der Arbeitnehmerrechte. Entscheidend ist zunächst, dass die Art der Arbeit beschrieben wird. Das spielt für das gesamte Arbeitsverhältnis, egal ob es fünf Monate oder 30 Jahre dauert, eine entscheidende Rolle. Denn der Arbeitnehmer hat auch einen Anspruch darauf, so eingesetzt zu werden, wie das der Arbeitsvertrag vorsieht. Wer als Geschäftsführer oder Prokurist eingestellt wurde, kann nicht als Sekretär oder Putzkraft eingesetzt werden. Ebenfalls sehr wichtig ist der vereinbarte Arbeitsort. Auch in diesem Punkt ist der Arbeitsvertrag bindend. Wenn als Arbeitsort Berlin eingetragen ist, kann der Arbeitnehmer nur, wenn er zustimmt, in Hamburg oder anderswo eingesetzt werden.

Tip für den Arbeitnehmer:
Bestehen Sie auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag. Auch mündliche Verträge sind wirksam, es ist jedoch schwer diese zu beweisen. Wenn ein Arbeitgeber Ihnen keinen schriftlichen Vertrag geben will, spricht das gegen seine Seriösität.


Tip für den Arbeitgeber:
Zumindest als Anlage zum Arbeitsvertrag sollte immer auch eine Schweigeverpflichtungserklärung des Arbeitnehmers formuliert werden. So kann verhindert werden, dass Betriebsgeheimnisse gegen den Arbeitgeber verwendet werden.


 

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