Der Arbeitgeber ist nicht nur zu den Leistungen verpflichtet, die sich direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben, wie Arbeitslohn, Überstundenvergütung, Urlaubsgeld oder ggf. bestimmte Provisionen. Es kann auch ein Anspruch des Arbeitnehmers aus der sogenannten „betrieblichen Übung“ entstehen. Aber was genau ist das und wann verschafft sie einem Arbeitnehmer Rechte?
 
Betriebliche Übung ist alles, was der Arbeitgeber mehrmals dem Arbeitnehmer gewährt. Spätestens ab dem dritten Mal hat der Arbeitnehmer automatisch auch für die Zukunft einen entsprechenden Anspruch. Das Paradebeispiel ist das Weihnachtsgeld. Wenn der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander freiwillig Weihnachtsgeld bezahlt hat, obwohl dies nicht im Arbeitsvertrag geregelt war, hat der Arbeitnehmer auch in Zukunft Anspruch auf Weihnachtsgeld. Er kann diesen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen und den Arbeitgeber auf Zahlung von Weihnachtsgeld verklagen, wenn im vierten oder fünften Jahr plötzlich kein Weihnachtsgeld mehr bezahlt wird. Die betriebliche Übung kann sich aber auch auf andere Dinge beziehen, z. B. auf freiwillige Provisionszahlung des Arbeitgebers. Auch bei diesen entsteht nach mehrmaligen Zahlungen eine betriebliche Übung, die Ansprüche des Arbeitnehmers begründen kann. Es ist jedem Arbeitnehmer daher anzuraten, anwaltlichen Rat zu suchen, wenn Leistungen, die über mehrere Jahre erbracht wurden, plötzlich eingestellt werden.

 

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