Ist man verpflichtet, im Vorstellungsgespräch bei einem neuen Arbeitgeber die Wahrheit zu sagen? Das hängt von den Fragen ab. Generell muss ein Bewerber Fragen zu seiner Qualifikation und auch zu seiner Berufserfahrung wahrheitsgemäß beantworten. Andernfalls kann der Arbeitgeber später wegen arglistiger Täuschung kündigen. Es gibt aber auch Fragen, auf die ein Bewerber nicht wahrheitsgemäß antworten muss, weil sie unzulässig sind. Das ist z. B. die Frage an eine Frau, ob sie schwanger ist oder die Frage nach der sexuellen Orientierung eines Bewerbers, also ob er schwul ist. Ebenfalls unzulässig sind Fragen nach der Religion, es sei denn, es geht z.B. um eine Stelle bei der Diakonie oder einer anderen religiösen Einrichtung.
 
Im Normalfall sind Fragen nach der Intim- und Privatsphäre unzulässig. Der Arbeitgeber ist daher nicht berechtigt sie zu stellen. Stellt er sie dennoch, darf der Bewerber hemmungslos lügen. Kommt später die Wahrheit ans Licht, darf der Arbeitgeber deshalb nicht kündigen.
 
Ein Arbeitgeber, der blöde Fragen stellt, ist also selber schuld, wenn er blöde Antworten kriegt. Und der Bewerber muss sich die Frage stellen, ob er bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein will, der die Privatsphäre seiner Mitarbeiter oder zukünftigen Mitarbeiter nicht respektiert.
 
Apropos Privatsphäre: Es nützt gar nichts, dem Arbeitgeber Märchen aufzutischen, wenn dieser über Facebook und andere „soziale“ Netzwerke schon alles aus dem Privatleben des Bewerbers erfahren hat. Es nützt also dem Arbeitnehmer nichts, wenn er seinerseits auf seine Privatsphäre pocht, aber im Internet Dinge von sich preisgibt, die nicht einmal die eigene Familie wissen will.

 

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