Abmahnung
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Eine Abmahnung wird vom Arbeitgeber ausgesprochen, um dem Arbeitnehmer zu zeigen, dass er sich nicht korrekt verhält. Es ist sozusagen die "gelbe Karte" im Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber sagt damit, wenn du dich weiter so verhältst werde ich dir kündigen. Z.B. kann das geschehen, wenn der Arbeitnehmer wiederholt zu spät kommt oder eine bestimmte Arbeitsanweisung nicht befolgt.
Der Arbeitgeber kann jedoch nicht wegen genau der Verfehlung kündigen, für die die Abmahnung ausgesprochen wird. Es muss ein erneutes Fehlverhalten hinzu kommen.

Wenn eine Abmahnung zu unrecht ausgesprochen wird, z.b. weil der Arbeitnehmer das behauptete Fehlverhalten nicht an den Tag gelegt hat oder weil es sich dabei nicht um eine Vertragspflichtverletzung handelt kann er sich dagegen wehren. auch gerichtlich, wenn es sein muss. Er kann dann auf die Entfernung der Abmahnung aus der Personalkte klagen. In kleinen Betrieben, in denen eine solche Abmahnung zumeist mindestens mit Wissen des Chefs ausgesprochen wird, ist dies kaum ratsam. Denn grundsätzlich muss für eine Kündigung nicht vorher eine Abmahnung erfolgen. Ist der Fehler massiv genug, kann auch sofort gekündigt werden. Wenn man sich erstmal mit dem Unternehmenschef darüber streitet, ob man eine Abmahnung verdient hat oder nicht ist die baldige Kündigung vermutlich so gut wie sicher.

Tip für den Arbeitgeber:
Dokumentieren Sie, dass der Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen eines konkreten Verhaltens bekommen hat. Das beste ist, Sie lassen sich die Abmahnung von dem Arbeitnehmer unterschreiben


Tip für den Arbeitnehmer:
Wenn man davon ausgeht, dass eine Abmahnung nur ausgesprochen wird, um eine Kündigung vorzubereiten, ist es sinnvoll nicht auf Mängel der Abmahnung hinzuweisen. Das tut man dann besser erst in der Kündigungsschutzklage, denn dann können diese Mängel nicht mehr vom Arbeitgeber behoben werden.


 

zurück zu Betriebliche ÜbungHomevor zu Kündigung