Zeugnis _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Zudem kann er auch innerhalb des Arbeitsverhältnisses in gewissen Zeitabständen ein Zwischenzeugnis verlangen.
 
Ein Arbeitszeugnis muss einerseits die genaue Tätigkeit des Arbeitsnehmers bezeichnen. Es muss ihm also zu entnehmen sein, was der Arbeitnehmer im Betrieb des Arbeitgebers gemacht hat. Zum Anderen muss eine Benotung der Arbeitsleistung stattfinden.
 
Es wird dabei jedoch keine Schulnote im Sinne einer Zahl erteilt, sondern es gibt eine eigene Zeugnissprache, aus der sich dann eine Note erst ergibt. Eine sehr gute Leistung wird durch die Formulierung “stets zur vollsten Zufriedenheit” oder auch “immer zur vollsten Zufriedenheit” vermittelt.
 
Diese Formulierung kann durch Änderung der einzelnen Worte in eine andere Note umgeschrieben werden. Z. B. bedeutet das Fehlen des Zeitwortes “immer, stets”, dass es sich nicht mehr um ein “sehr gut” handelt. Das gleiche ist der Fall, wenn nicht von der “vollsten Zufriedenheit” sondern nur von der “vollen Zufriedenheit” die Rede ist. Es gibt auch explizit negative Formulierungen in einem Zeugnis. Der Satz “war stets bemüht” soll z. B. vermitteln, dass der Arbeitnehmer seinen Aufgaben nicht gewachsen war, sich jedoch Mühe gab. Die Formulierung der Arbeitnehmer war “gesellig” bedeutet, dass die Konzentration auf die Arbeitsleistung nicht immer voll gegeben war, weil z. B. Freizeitgespräche während der Arbeitszeit geführt wurden.

Tip für den Arbeitnehmer:
Wenn Sie mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag verhandeln, verlangen Sie immer auch ein gutes Arbeitszeugnis. Das tut dem Arbeitgeber nicht weh, nützt Ihnen aber bei einer neuen Bewerbung.

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